Es gibt immer ein erstes Mal: An dieser Stelle möchte ich Ihnen typische
Fragen beantworten, die Ihnen mehr über meine Tätigkeit verraten.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, wenn Sie weitere Fragen haben
oder Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet wurde.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt.
Was versteht man unter Psychosomatik?
Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (=Seele) einen wechselwirkenden Einfluss auf den Körper hat.
Wie komme ich zu einer Psychotherapie?
Sie können telefonisch oder per Email mit dem/der TherapeutenIn Ihrer Wahl Kontakt Aufnehmen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Therapiedauer hängt von der Schwere des jeweiligen Leidens und vom persönlichen Fortschritt ab. Sie dauert in der Regel so lange, bis die ursprünglichen Beschwerden befriedigend verändert werden konnten.
Wie häufig finden Sitzungen statt und wie lange dauert eine Sitzung?
In der Regel werden die psychotherapeutischen Sitzungen einmal pro Woche, wenn sie eine intensivere Begleitung wünschen, meist aber im systemischen Ansatz vierzehntägig abgehalten. Möglichst am gleichen Wochentag zur selben Uhrzeit durchgeführt. Einzelsitzungen dauern 50 Minuten, Doppelsitzungen (z.B. bei Paar- oder Familientherapie) dauern 90 Minuten.
Was genau ist der Unterschied zwischen Psychotherapeut, Psychiater, Neurologe und Psychologe?
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin ist in Österreich geschützt d.h., nicht jeder darf sich so nennen. Insbesondere seit dem Bestehen des Psychotherapiegesetzes 1991 ist die Voraussetzung zur Erlangung des Titels eine mehrjährige, sehr intensive Ausbildung, die die Basis für verantwortliche und seriöse Psychotherapie schafft.
Der/Die PsychiaterIn (= Facharzt für Psychiatrie) hat nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung, sondern ist auf die Diagnose, Behandlung, Prävention und Rehabilitation schwerer psychischer Erkrankungen (wie Persönlichkeitsstörungen und Psychosen) spezialisiert, wobei er hauptsächlich auf medikamentöse Behandlung durch Psychopharmaka setzt.
Der/Die NeurologeIn (= Facharzt für Neurologie) konzentriert sich auf neurologische Nervenerkrankungen und hat ebenso wie der Psychiater nicht unbedingt eine psychotherapeutische Ausbildung. Der Neurologe behandelt häufig nicht selbst, sondern nimmt in erster Linie medizinisch/neurologische Diagnosen und darauf basierende Verschreibungen weiterer Therapiemaßnahmen vor. Auch sein Ansatz wird dabei meist vorwiegend auf medikamentöser oder anderswertiger organisch-medizinischer Behandlung basieren.
Der/Die PsychologeIn beschäftigen sich mit dem Erleben, Verhalten und Bewusstsein des Menschen, und erforschen seelische Vorgänge. Ihre Arbeitsgebiete betreffen die Prävention seelischer Störungen, die klinisch-psychologische Diagnostik und die psychologische Beratung. Sie haben nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die ÖGK refundieren seit September 2018 € 28 , die SVS 40 € und die Versicherung der Bauern 50 € pro Sitzung . Die BVAEB (öffentlich Bedienstete und Eisenbahn und Bergbau) refundiert Ihnen € 40,00, Durch die Zusammenlegung der 18 GKK auf die nun 5 bestehenden Kassen , werden sich die Tarife jedoch möglicherweise im Laufe des Jahres verändern und aneinander anpassen.
Die Teilrefundierung gilt nicht für Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision.
Psychotherapie gilt als selbstständige Leistung dh. der Klient bezahlt die Psychotherapie selbst. Die Honorare bewegen sich derzeit in etwa zwischen 80 € und 150 € für eine Einzelsitzung von 50 Minuten. Diese Vorgangsweise bewährt sich insbesondere dann, wenn Interesse an größtmöglicher Anonymität besteht, da dabei lediglich ein Behandlungsvertrag zwischen Psychotherapeuten und Klienten besteht.
Zur Gänze also rein kassenfinazierte Psychotherapieplätze für Erwachsene und auch für Kinder kann ich leider nicht anbieten !
Psychotherapie bei Psychotherapeuten/innen in Ausbildung unter Supervision - was ist anders?
Bei einem/einer Psychotherapeuten/In in Ausbildung unter Supervision, liegt die Honorarnote meist deutlich unter derer eingetragener PsychotherapeutInnen. Die Krankenkasse übernimmt hier daher leider auch keinerlei Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Beratung, Behandlung und Psychotherapie ?
Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie tragen dazu bei, belastende und schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung näher zu bringen. Lebens- und SozialberaterInnen sind zur psychologischen Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie berechtigt, aber sie dürfen ausschließlich mit gesunden Personen arbeiten.
Wer darf beraten ? Ärzte, Psychotherapeuten, Klinische und Gesundheitspsychologen und Lebens- und SozialberaterInnen.
Behandlungsmaßnahmen können als Einzel-, Paar- oder Gruppentherapeutische Interventionen erfolgen und setzen spezifische Qualifikationen voraus. Sie erfordern ein entsprechendes Behandlungssetting wie einen Behandlungsvertrag und eine festgelegte Behandlungsdauer.
Wer darf behandeln und beraten (jeweils im Rahmen des gesetzlichen Berufsbildes) ? Ärzte, Psychotherapeuten, Klinische Psychologen und nur unter bestimmten Voraussetzungen Gesundheitspsychologen.
Psychotherapie dürfen nur dafür ausgebildete Psychotherapeuten oder Ärzte mit entsprechender Therapieausbildung anbieten.
Scheint meine Psychotherapie irgendwo auf ?
Psychotherapeuten selbst sind an eine sehr strenge Schweigepflicht gebunden, und dürfen in der Regel nicht einmal vor Gericht Therapieinhalte preisgeben. Das Datenschutzgesetz Österreichs, verbietet es darüber hinaus auch den Krankenkassen, Informationen über Ihre Psychotherapie weiterzugeben.
Was muss ich tun, damit ich die Kosten für Psychotherapie durch meine Kasse rückverrechnen kann ?
Sie benötigen vor dem zweiten Besuch bei Ihrem/Ihrer TherapeutIn eine ärztliche Bescheinigung (Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung) und rechtzeitig vor der 11. Sitzung einen schriftlichen Antrag (mittels Vordrucks, den Ihr/e TherapeutIn zur Verfügung stellt) bei Ihrer Kasse einbringen. Eingereichte Honorarnoten müssen einen Saldierungsvermerk (Zahlungsbestätigung) aufweisen, oder eine Zahlungsbestätigung (bei Banküberweisung) muss beigelegt werden.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für meine Psychotherapie zur Gänze durch die Kasse übernommen ("Therapie auf Krankenschein") ?
Leider kann ich Ihnen keine zur Gänze kassenfinanzierten Plätze anbieten.
Die Kassen stellen derzeit nur sehr begrenzte Kontingente für die Vollverrechnung zur Verfügung. Ihr/e TherapeutIn mit Kassenplätzen kann Ihnen nur nach Maßgabe (Kontingente der Krankenkassen) verfügbare Plätze mit einer Verrechnung über den Krankenversicherungsträger anbieten. Es kann dabei zu längeren Wartezeiten kommen. Sie können diese Wartezeit nutzen: bei einer geplanten Dauer der Behandlung über 30 Sitzungen bzw. bei Behandlungen von Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren ist für die Kostenübernahme die vorherige Diagnostik durch eine/n klinische PsychologIn Voraussetzung.
Die Clearingstelle für Psychotherapie in NÖ hilft Ihnen gerne weiter welche Therapeuten/Innen in Ihrer Umgebung Kassenplätze anbieten.
Telefon: 0800 202 434
E-Mail: clearing@psychotherapieinfo.at
Homepage: www.psychotherapieinfo.at
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag |
08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag |
08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr |
Mittwoch |
08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag |
08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag |
08:30 - 14:30 Uhr |
Ist die erste Sitzung (das Erstgespräch) kostenlos?
Da das Erstgespräch in der Psychotherapie in der Regel sehr aufwendig ist, reserviere ich für Sie meine Zeit. Daher kann das Erstgespräch nicht kostenlos angeboten werden. Oft können jedoch wichtige Fragen bereits bei der telefonischen Anmeldung oder per Email geklärt werden.
Wie lange dauert das Erstgespräch ?
Im Einzelsetting dauert ein Erstgespräch ein wenig länger in etwa 60 Minuten. Im Mehrpersonensetting (bei Paaren und Familien) dauern bei mir die Erstgespräche in etwa 90 Minuten.
Wie lange dauert eine Sitzung ?
Jede weitere Sitzung dauert im Einzelsetting 50 Minuten. Bei Mehrpersonensettings ist eine Doppeleinheit zu empfehlen, diese dauert 90 Minuten.
Was ist der späteste Abendtermin, der vergeben wird ?
Der späteste Abendtermin, den ich vergebe liegt zwischen 18:15 und 18:30 Uhr.
Was besagt die Absageregelung in der Psychotherapie?
In der Psychotherapie gilt wie in den meisten beratenden Dienstleistungsberufen, diversen Fachärzten die so genannte "Absageregelung", d.h., Termine müssen von Ihnen rechtzeitig innerhalb von 24 Stunden (am Vortag) abgesagt werden, damit ich im Sinne aller Klienten/Innen eine möglichst effiziente Zeitplanung treffen kann. Nicht zeitgerecht abgesagte Termine werden von mir in Rechnung gestellt.
Wie ist das bei einer Paartherapie - wer kommt zur Sitzung?
Bei Paartherapien ist es manchmal nicht sicher, ob auch beide Partner zum Erstgespräch kommen. Um möglichst beide Sichtweisen aber auch Erfahrungen miteinander einbeziehen und hören zu können, wäre es natürlich sinnvoll und wichtig, wenn auch beide Partner zum vereinbarten Erstgespräch kommen. Bei Paartherapien haben der Ausgewogenheit halber nur Doppelstunden Sinn.
Während einer laufenden Paartherapie kann es allerdings durchaus vorkommen und auch sinnvoll sein, dass nur einer des Paares für einen bestimmten Zeitraum zu Einzelgesprächen kommt.